
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist ein Organ der Landesmedienanstalten in Deutschland, welches zuständig ist für die inhaltliche Kontrolle im Bereich des privaten Rundfunks und im Internet (Telemedien). Die KJM beurteilt, ob Angebote gegen die Menschenwürde oder gegen den Jugendschutz verstoßen und kann gegen sie vorgehen. Rechts...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kommission_für_Jugendmedienschutz

(KJM) Aufsichtsstelle für Jugendschutz auf Länderebene. Rechtliche Grundlage ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.
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https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=K&id=15960&page=1

<i>(KJM)</i> Im Rahmen der Refomierung des Jugendschutzes in den Medien geschaffene Kommission die im Online-Bereich als zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde fungieren soll. Sitz der Kommission soll Erfurt werden. Rechtsgrundlage ist § 14 JMStV.
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https://www.lexexakt.de/glossar/kjm.php
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